Vereinbarung

                                                           zwischen

                                                   ASV Durlach 02 e.V.

                                                     Liebensteinstraße 1

                                                      76227 Karlsruhe

      - nachfolgend genannt „ASV Durlach 02 e.V.

 

                                                              und

 

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                                                             - nachfolgend genannt „Werbepartner

 

   Im Rahmen dieser Partnerschaft wird der Werbepartner offizieller Businesspartner

   des ASV Durlach 02 e.V. und kann diesen Titel für Eigenwerbung und PR nutzen.

 

  1. Leistungen des ASV Durlach 02 e.V.:

 

Die nachfolgenden Leistungen sind im Werbepaket „Offizieller Businesspartner“

beinhaltet:

 

a)     1 Eintrittskarte für alle Heimspiele des ASV Durlach 02 e.V.,

b)     Büfett nach dem Spiel und in der Halbzeitpause im Vereinsclubhaus

(ohne Getränke),

c)     Logopräsentation auf der Werbetafel im Eingangsbereich

zum Turmbergstadion,

d)     Logopräsentation im Stadionmagazin „Halbzeit“,

     das zu jedem Heimspiel des ASV Durlach 02 e.V. erscheint,

e)  Logopräsentation im Internet www.asv-durlach02.de (täglich knapp 500 Besucher).

 

  1. Leistungen des Werbepartners:

 

Der Werbepartner zahlt für die o.g. Werberechte einen Betrag in Höhe

von 571,43 € + gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Der im oben genannten Gesamtbetrag enthaltene Anteil für die Eintrittskarte

und Bewirtung beträgt 35 %.

 

Der Betrag ist fällig nach Rechnungsstellung durch den ASV Durlach 02 e.V. zu

Beginn der Saison 2010/2011.

 

  1. Laufzeit der Vereinbarung

 

Diese Vereinbarung ist gültig vom 01.07.2010 bis einschließlich 30.06.2011, das

heißt für die Saison 2010/2011. Die Vereinbarung ist gültig für maximal 18

Heimspiele des ASV Durlach 02 e.V. im Turmbergstadion.                                                                                              

 

Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern

sie nicht bis zum 31.03.2011 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.

  

  1. Werbepräsentation

 

Der Werbepartner verpflichtet sich, sein Firmenlogo sowie die o.g. Anzeige in

einem geeigneten Format rechtzeitig dem entsprechenden Ansprechpartner

des ASV Durlach 02 e.V. zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Nebenabreden

 

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

und dem Einverständnis beider Vertragspartner. Dies gilt auch für den Verzicht

auf das Schriftformerfordernis.

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Regelung sind die Vertragsparteien verpflichtet, unverzüglich

eine wirksame Regelung zu vereinbaren.

 

     Karlsruhe, ………………………………………               ………………………………………………..

 

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     Vorstand ASV Durlach 02 e.V.                         Werbepartner

                                                                                             

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