Vereinbarung
ASV Durlach 02 e.V.
Liebensteinstraße 1
76227 Karlsruhe
- nachfolgend genannt „ASV Durlach 02 e.V.“
und
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- nachfolgend genannt „Werbepartner“
Im Rahmen dieser Partnerschaft wird der Werbepartner offizieller Businesspartner
des ASV Durlach 02 e.V. und kann diesen Titel für Eigenwerbung und PR nutzen.
Die nachfolgenden Leistungen sind im Werbepaket „Offizieller Businesspartner“
beinhaltet:
a) 1 Eintrittskarte für alle Heimspiele des ASV Durlach 02 e.V.,
b) Büfett nach dem Spiel und in der Halbzeitpause im Vereinsclubhaus
(ohne Getränke),
c) Logopräsentation auf der Werbetafel im Eingangsbereich
zum Turmbergstadion,
d) Logopräsentation im Stadionmagazin „Halbzeit“,
das zu jedem Heimspiel des ASV Durlach 02 e.V. erscheint,
e) Logopräsentation im Internet www.asv-durlach02.de (täglich knapp 500 Besucher).
Der Werbepartner zahlt für die o.g. Werberechte einen Betrag in Höhe
von 571,43 € + gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der im oben genannten Gesamtbetrag enthaltene Anteil für die Eintrittskarte
und Bewirtung beträgt 35 %.
Der Betrag ist fällig nach Rechnungsstellung durch den ASV Durlach 02 e.V. zu

Beginn der Saison 2010/2011.
Diese Vereinbarung ist gültig vom 01.07.2010 bis einschließlich 30.06.2011, das
heißt für die Saison 2010/2011. Die Vereinbarung ist gültig für maximal 18
Heimspiele des ASV Durlach 02 e.V. im Turmbergstadion.
Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern
sie nicht bis zum 31.03.2011 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Der Werbepartner verpflichtet sich, sein Firmenlogo sowie die o.g. Anzeige in
einem geeigneten Format rechtzeitig dem entsprechenden Ansprechpartner
des ASV Durlach 02 e.V. zur Verfügung zu stellen.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
und dem Einverständnis beider Vertragspartner. Dies gilt auch für den Verzicht
auf das Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Regelung sind die Vertragsparteien verpflichtet, unverzüglich
eine wirksame Regelung zu vereinbaren.
Karlsruhe, ……………………………………… ………………………………………………..
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Vorstand ASV Durlach 02 e.V. Werbepartner
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